Unser Gehirn „filtert“ die Fülle an sinnlichen Wahrnehmungen, die über unsere Nervenbahnen stetig zu ihm gelangen. Aufgrund dieser so gewonnenen Alltagserfahrung kommt der Mensch intuitiv zu der Vermutung, dass wahrgenommene Ereignisse und Zustände in bestimmten Beziehungen zueinander stehen könnten. Dabei scheint die unumkehrbar gerichtete Zeit eine wichtige, wenn auch diffizile Rolle zu spielen. So wirkt irgendwie jeder alltägliche Umstand durch einen zeitlich hervorgegangenen Grund kausal bedingt. Dies würde wiederrum bedeuten, dass ein solcher Umstand bereits vor seinem auftreten theoretisch voraussehbar war und somit praktisch feststand. Es hätte demnach auch aufgrund der jeweiligen Ursache zu keiner anderen Wirkung wie dem seienden Umstand kommen können. Geht man davon aus, dass alles (makroskopische?) Sein derartig determiniert sein sollte (und es spricht einiges dafür!), würde schlichtweg Alles seit Anbeginn der Zeit feststehen.
Auch „unser“ Denken und Entscheiden wäre dann nur das Produkt vorausberechenbarer elektrischer Impulse und biochemischer Reaktionen in unserem Hirn. Das hört sich für sie jetzt vielleicht nach wilder Spekulation an, ist realiter aber weitgehend common sense in den Natur- und Medizinwissenschaften. Sieht sich ein Neurologe beispielsweise das menschliche Gehirn an, beobachtet er ein reines Aktion-Reaktionsschema und keine Instanz, die sich zwischen mehreren Optionen entscheiden kann. Als Inkompatibilist bin ich der Meinung, dass der Mensch im Falle eines solchen ontologischen Determinismus nicht zugleich einem sogenannten freien Willen unterliegen könne.
Gehen wir nun also davon aus, dass der Mensch keinen freien Willen besäße, so hat dies u.a. weitreichende Folgen für unser Verständnis vom gesellschaftlichen Zusammenleben. Warum das in meinen Augen so ist, möchte ich im weiteren Verlauf des Textes darlegen. Europäisches Strafrecht ist Schuldrecht. Schuldfähig und somit auch strafbar ist ein Mandant nur dann, wenn er sich anstatt für den rechtwidrigen Tatbestand auch gegen diesen hätte entscheiden können. Aufgrund dieser juristischen Auffassung, kann bereits bei nachgewiesenem Drogenkonsum, der die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt für mildere Umstände plädiert werden. Der Determinismus aber ließe uns „keine Wahl“, was den Verlust unserer Autonomie und dies wiederrum der unserer Moralität bedeuten würde. Denn falls uns wirklich stets nur eine Möglichkeit zu Denken und Handeln offen stünde, könnten wir für dieses meiner Ansicht nach nicht moralisch, religiös oder juristisch verantwortbar gemacht werden.
Manch einer argumentiert nun, dass man Straftäter folglich nicht mehr einsperren könne (damit die Allgemeinheit beispielsweise präventiv vor deren etwaig zukünftigen Delikten geschützt wird.) Dies ist aber falsch. Zwar kann man aufgrund der fehlenden Schuldzurechnungsfähigkeit keine Strafgefangenschaft (Bsp.: Gefängnis) mehr legitimieren, eine Sicherheitsverwahrung jedoch sehr wohl. Ein erster, trauriger Schritt in diese Richtung stellt für mich das genetische Labeling da. Dabei wird davon ausgegangen, dass das kriminelle Verhalten eines Menschen durch dessen DNA prädestiniert ist. Infolgedessen dürfe man Leute bereits aufgrund ihres genetischen Codes und vor einer rechtswidrigen Tat, so die krassen Befürworter dieser Methode, vorbeugend einsperren. (was ich dabei u.a. befürchte ist da Phänomen der „self fulfilling prophecy“: Wer von Kindesbeinen an für einen schlechten Menschen gehalten wird, entwickelt sich tendenziell sicher auch eher zu einem Solchen.)
Ich spreche mich gegenwärtig sowohl entschlossen gegen die prädispositive Verbrechensbekämpfung, als auch gegen dargelegte Annahme der Schuldunfähigkeit des Menschen aus. Der Grund für erstens habe ich bereits dargelegt und zweitens hat einen relativ simplen. Wir wissen nicht, ob wir einen freien Willen besitzen. Wer davon ausgeht, dass wir einen oder keinen freien Willen besäßen, schließt vom Denken (z.B.: gedachte Kausalität) auf das Sein (z.B.: deterministische Wirklichkeit). Es müssen also beide möglichen Fälle in Betracht gezogen werden. Wäre unser Geist determiniert, wäre diese ganze Fragerei somit hinfällig, da sowieso bereits alles (auch die Fragerei) schon immer festgestanden hätte. Wäre unser Wille aber frei, wäre die Annahme der Unverantwortbarkeit des Menschen „fatal.“ Als Gefühlsethiker ziehe ich für meine subjektive Ethik (alles andere wäre wieder ein naturalistischer Fehlschluss also den Schluss, dass die Annahme der Verantwortbarkeit des Menschen in keinen der beiden durchdachten Fälle keine praktischen Nachteile nach sich zieht, die Annahme der Unverantwortbarkeit hingegen schon und somit bis zu der Klärung der Frage des freien Willens pragmatisch betrachtet von der Verantwortbarkeit des Menschen ausgegangen werden kann und sollte.