Neben der Computertechnologie ist die moderne Gen- und Biotechnologie diejenige Wissenschaft, die die größten Entwicklungen mit den weitest reichenden Folgen und Umwälzungen für die Gesellschaft mit sich zieht (vgl. Gelhaus 2006, S.11). Alle Lebewesen speichern ihre genetischen Informationen als genetischen Code in Paaren von Nukleinsäuren. Wenn die Abfolge der Basenpaare identifiziert und Gensequenzen entdeckt werden, die zu besonderen Eigenschaften befähigen, so spielen diese Eigenschaften eine große Rolle im Umgang mit Pflanzen und Tieren.
Mit der Gentechnik sind Chancen aber auch vielfältige Risiken verbunden, denn von ihr werden nicht nur Bereiche des Lebens beeinflusst, sondern das Leben in direkter Weise selbst. Sie wirft eine Vielzahl von ethischen Fragen auf, die praktisch alle Bereiche der Angewandten Ethik berührt und spiegelt als konkretes Beispiel die verschiedenen Dimensionen der Verantwortung und Verweisungszusammenhänge der Bereiche wieder (vgl. Knoepffler 2010, S.152). Die Beurteilung der einzelnen bioethischen und risikoanalytischen Aspekte ist hochgradig umstritten, eine Reflexion der Chancen und Risiken auf aktuellem Wissensstand und der damit verbundenen unterschiedlichen Positionen allerdings unverzichtbar.
In der Gentechnologie werden Anwendungen molekularbiologischer Erkenntnisse verstanden, die als DNA- (oder RNA-) Rekombinationstechniken zusammengefasst werden, wobei die Erbinformation der Lebewesen künstlich verändert wird. Die zugrunde liegende biologische Wissenschaft heißt Genetik und soweit sie sich auf das menschliche Erbmaterial bezieht, spricht man von Humangenetik (vgl. Müller 2004, S.16). Es werden Gene von einem in das andere Lebewesen gebracht, um deren Eigenschaften gezielt zu verändern oder um ein bestimmtes Proteinprodukt einfacher zu gewinnen. Neben dem reinen Erkenntnisgewinn zielt die Gentechnologie auf die technische Anwendung des genetischen Codes ab (vgl. Gelhaus 2006, S.23).
Im Wesentlichen werden die drei verschiedenen Bereiche der Nutzpflanzen, der Tiere und der Medizin / Pharmazie unterschieden, in denen Gentechnik von Bedeutung ist. Die Anwendungsgebiete werden dementsprechend in die Grüne Gentechnik (Agrogentechnik, Anwendung bei Pflanzen), die Weiße Gentechnik (Anwendung bei Industrieprozessen, graue Gentechnik: Abfallwirtschaft) und in die Rote Gentechnik (Anwendung bei Wirbeltieren, Medizin und Pharmazie) eingeteilt. Mit der Gentechnik kann eine große Breite diagnostischer Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Eine spezielle Methode in der Roten Gentechnik ist die Gentherapie, bei welcher Erbkrankheiten und Gendefekte behandelt werden. Es können Genänderungen identifiziert werden, die für die Krankheit oder Behinderung disponieren. Dies ist vor allem für die vorgeburtliche Diagnostik von Bedeutung. Man unterscheidet zwei gentechnische Methoden. Bei der In-Vitro-Methode (lat. Im Glas) werden Zellen entnommen, gentechnisch verändert und dem Patienten wieder zugeführt. Bei der In-Vivo-Methode (lat. Im Lebendigen) wird die Behandlung stattdessen direkt im Körper des Patienten durchgeführt, wie bei der Pränataldiagnostik im Leib der Schwangeren. Bei der Präimplantationsdiagnostik wird ein in vitro gezeugter menschlicher Keim im Acht- bis Sechzehnzellstadium vor der Implantation untersucht.
Mit Hilfe der Gentechnik können aber auch gentechnische Eingriffe getätigt werden. Das klassische Züchtungsverfahren zielt auf die Weitergabe von gewünschtem Erbgut bestimmter Lebewesen auf die nächstfolgende Generationen. Eingriffe auf molekularer Ebene bringen gezielt einzelne Gene oder Genabschnitte in ein Lebewesen oder eliminieren diese. Die somatische Gentherapie bezieht sich der Eingriff auf Körperzellen, bei der Keimbahntherapie auf die Keimzellen und kann damit möglicherweise die Nachkommen betreffen (vgl. Knoepffler 2010, S.155). Ein Spezialfall ist der somatische Zellkerntransfer, mit welchem ein kompletter Organismus genidentisch kopiert werden kann. Dieser Vorgang ist als „Klonen“ (griechisch: klon = Zweig, Spross) bekannt und ist auch bei Säugetieren und sogar beim Menschen möglich. Ein weiterer Spezialfall stellt die embryonale und adulte Stammzellforschung dar.
Ethische Probleme und Diskussionsfelder ergeben sich beispielsweise in Bezug auf Humanexperimente und das Klonen, aus der Reproduktionsmedizin, in der Grünen Gentechnik in Bezug auf Nahrungspflanzen und Genfood. Die folgenden Kapitel thematisieren die aktuelle Problematik der Pränataldiagnostik (PND) und Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Gentherapie.
Begriffsbestimmung und Arten
Die Pränataldiagnostik (PND) als vergleichsweise junge Wissenschaft gehört zusammen mit der Pränatalen Therapie zur „Pränatalen Medizin“ und hat die Erkennung, Behandlung und auch Vorbeugung von Erkrankungen des Menschen vor seiner Geburt zum Ziel. Primäres Ziel ist der Schutz von Leben und Gesundheit der Schwangeren und des ungeborenen Kindes (vgl. Bühl/Becker 2009, S.97).
Hierfür werden Untersuchungen am Embryo oder Fötus vor der Geburt vorgenommen, um Krankheiten festzustellen. Invasive Maßnahmen sind Eingriffe, bei denen Gewebe oder Flüssigkeit entnommen wird, um Informationen über das ungeborene Kind zu bekommen. Diese Eingriffe können die Schwangerschaft gefährden, jedoch machen sie im Vergleich zu den nichtinvasiven Maßnahmen nur einen kleinen Teil der Praxisanwendung aus. Zu den üblichen nichtinvasiven Maßnahmen zählen Ultraschallaufnahmen und Blutuntersuchungen der Schwangeren (vgl. Bühl/Becker 2009, S.99).
Das folgende Schaubild zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Pränataldiagnostik
auf:
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Beweggründe für die Durchführung, insbesondere einer invasiven PND, kann eine genetische Disposition in der Familie oder aus einem Befund innerhalb der Schwangerenvorsorge sein. Des Weiteren wird eine PND bei Schwangeren im höheren Alter als „Risikogruppe“ durgeführt oder auch auf Wunsch um eine Behinderung auszuschließen (vgl. Bühl/Becker 2009, S.114).
Bisher folgte auf einen pathologischen Befund unweigerlich der Schwangerschaftsabbruch. Die Pränataldiagnostik (PND) hat zu einer signifikanten Veränderung der individuellen und kulturellen Wahrnehmung von Fortpflanzung und Schwangerschaft geführt. Auf zehn Lebendgeborene kommt heute statistisch eine PND, wobei es sich in den meisten Fällen nicht um Paare mit einem hohen Erbkrankheitsrisiko handelt, sondern um Schwangerschaften mit einem altersgemäßen Durchschnittsrisiko (vgl. Kollek 2003, S.230).
Chancen und Risiken
Zum einen sind Chancen der PND im informativen, behandelnden und operativen Bereich zu sehen. Die PND kann wichtige Informationen liefern, um die Schwangere in ihrer Besorgnis zu beruhigen oder auf eventuelle Behandlungen vorbereiten. In jedem Fall wird somit die Autonomie, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Schwangeren und des behandelnden Arztes erhöht. Je nach vorhandener Situation kann sie lebensrettende Aspekte aufweisen (vgl. Bühl/Becker 2009, S.115f).
Allerdings sind zum anderen auch vielfältige Risiken mit einer PND verbunden. Sie hängen hochgradig von der Einschätzung des moralischen Status des Embryos ab. Diesem Thema ist daher ein eigenständiges Kapitel (Punkt 5.) gewidmet. Gegner der PND bringen oft die Potentialität eines Schwangerschaftsabbruchs an. Je weniger schwerwiegend die gefundene Erkrankung ist und je weiter die Schwangerschaft bereits fortgeschritten ist, desto schwieriger wird die Entscheidung für die Schwangere sein.
Eine weitere ernstzunehmende Problematik stellt hier die Möglichkeit der missbräuchlichen Anwendung der Diagnoseergebnisse zur Geschlechterselektion dar, wie sie aufgrund der dortigen soziokulturellen Bedingungen aus China und Indien bekannt ist. In Indien gibt es daher das Moratorium, dass das Geschlecht des Kindes im Kontext von pränataldiagnostischen Untersuchungen nicht genannt wird (vgl. Bühl/Becker 2009, S.122ff).
Mit der Möglichkeit potentielle Behinderungen vorgeburtlich zu erkennen und nicht auszutragen fühlen sich Behinderte zunehmend in ihrem Recht auf Leben hinterfragt und schlagen daher die PND nur für behandelbare Krankheiten vor (vgl. Bühl/Becker 2009, S.126).
Die bereits beschriebene entlastende und informierende Rolle der PND kann jedoch genauso in eine psychische Belastung und Verunsicherung der Schwangeren umschlagen. Damit verbunden ist auch ein Anspruchsdenken auf ein „gesundes“ Kind, welches sich verfestigen und zu unrealistischen Erwartungshaltungen führen könnte. Bei den invasiven Maßnahmen bestehen auch Gefahren für das Ungeborene, welche gegen das Eingriffsrisiko abgewogen werden müssen. Auch sollte nicht verschwiegen werden, dass bei allen Maßnahmen ein Risiko für den Fortbestand der Schwangerschaft besteht.
Die PND beinhaltet zwar immer die Gefahr der Selektion, sie ist jedoch kein Einstieg in die eugenische Technologie, wie Gegner hauptsächlich warnen, da wir ihr nicht hilflos als Objekte ausgeliefert sind. Stattdessen entscheiden Staaten, Nationen, gesellschaftliche Gruppen, Kräfteverhältnisse, Interessenlagen und handelnde Subjekte über die konkrete Anwendung und ihre Zielsetzungen im Vorfeld (vgl. Bühl/Becker 2009, S.32).
Aus einer anderen Perspektive kann die PND auch als eine Verblendung sozialer Probleme mittels Technik angesehen werden. Betrachtet wird hier der bewusste Wunsch einer biografisch späten Schwangerschaft als Reaktion auf die gesellschaftlichen Veränderungen, Karrierewünsche und Transformationen im Geschlechterverhältnis und weiblichen Rollenbild. Ermittelt wird hier mittels PND das zunehmende Trisomie-Risiko bei sogenannten "Risikoschwangerschaften" ab einem Alter von 35. Ein weiterer Bezugspunkt bildet die 3d-Ultraschallmedthode ("Baby-Facing"), wenn sie nicht ausschließlich zu medizinischen Zwecken eingesetzt wird, da auch hier eine Schädigung des Kindes durch zusätzlichen Ultraschall nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. Bühl/Becker 2009, S.134).
Resümee
Die Diskussion über die Art der Ausführung ist dringend erforderlich. Dabei sollte die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren akzeptiert werden und um im Zusammenhang, späte Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, eine qualifizierte Feindiagnostik in der 13./14. Woche, wenn erwünscht, angeboten werden. Des Weiteren sollten alle Schwangeren den Zugang zum Angebot einer Feindiagnostik in der 21-24.Woche erhalten. An die Ärzte und Experten der Pränatalmedizin werden hohe persönliche und apparative Kompetenzen sowie Beratungskompetenzen gestellt, um Fehldiagnosen zu vermeiden.
Hierzu kann der Ausbau eines Systems von Pränatalzentren hilfreich sein. Wir stehen mitten in der Entwicklung der Gentechnik und es werden zukünftig vielfältige Methoden hinzukommen, auch in Bezug auf die PND. In der Realität kommt es immer wieder zu grenzwertigen Situationen der Beteiligten, in denen keine klare und eindeutige Beurteilung möglich ist. Daher ist es wichtig, die Grenzen und den Handlungsspielraum der neuen Möglichkeiten zu definieren. Die Nichtnutzung der Möglichkeiten durch die PND kann gleichbedeutend als die Inkaufnahme von Risiken, besonders für das Ungeborene, gesehen werden.
Begriffsbestimmung und Anwendungsgebiete
Eine Sonderform der Pränataldiagnostik ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der der Embryo noch vor der Einnistung in die Gebärmutter außerhalb des Mutterleibes auf bestimmte Merkmale hin untersucht wird. Die Funktion dieser wenigen Zellen ist jedoch in diesem Stadium noch nicht spezifiziert und so könnte aus jeder dieser Zellen ein vollständiger Organismus entstehen. Das therapeutische Klonen und die embryonale Stammzellforschung sind auf die Eizellen und Embryonen angewiesen, die von Frauen stammen, die sich einer invasiven Eizellentnahme unterzogen haben (vgl. Krones 2009, S. 137f).
Der Unterschied zwischen PND und PID liegt darin, dass im ersten Fall auf den vorfindlichen Befund reagiert, während im zweiten Fall mit dem Verwerfen von Embryonen agiert wird. Bei der PND entscheidet sich die Frau gegen einen fehlgebildeten Fötus, bei der PID wird positiv selektiert und der geeigneteste Embryo ausgewählt. Beide Verfahren unterscheiden sich in ihren ethisch relevanten Aspekten wie Zeitgebung, in ihren Voraussetzungen, Mitteln, Zielen und Folgen und somit auch in ihren Folgen (vgl. Kollek 2003, S.234).
Wie die PND hat sich auch die PID auf verschiedene weitere Anwendungsmöglichkeiten ausgedehnt (vgl. Krones 2009, S.148).
Chancen und Risiken
Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) soll nun den Paaren die schmerzhafte Erfahrung des Schwangerschaftsabbruchs erspart bleiben.
Die Befürworter sehen in der PID lediglich eine vorgezogene PND. Positiv kann an diesem Argument gewertet werden, dass die Verantwortung der Frauen ernst genommen wird.
Der prinzipienorientierte Ansatz von Beauchamp und Childress rechtfertigt die PID, die konkrete Anwendung erweist sich jedoch als wenig hilfreich: je nach Auslegung und Gewichtung der konkurrierenden Prinzipien erweitert sich der Spielraum ins Unermessliche (vgl. Kollek 2003, S.231).
R. Neidert und A. Statz nennen in ihrem Artikel in der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“ (Band 9 von 1997) 10 Thesen zur PID:
1. das Recht auf eigene Nachkommen
2. elterliche Sorge für die Gesundheit der Nachkommen
3. PID als vorverlegte PND
4. Zulässigkeit nach geltendem Recht, Unzulässigkeit nach geltendem Berufsrecht
5. internationale Verflechtung der Problematik
Das therapeutische Klonen und die embryonale Stammzellforschung sind auf diese Eizellen und Embryonen angewiesen, die von Frauen stammen, die sich einer invasiven Eizellentnahme unterzogen haben (vgl. Krones 2009, S. 137f).
Gegen die Durchführung der PID sprechen folgende Punkte:
1. kein absolutes Recht und keine Garantie auf ein gesundes Kind
2. der Vorrang für das Lebensrecht des Embryos
3. keine Vergleichbarkeit der PND und PID
4. die Unab- und Unbegrenzbarkeit der PID
5. die Gefahr eugenischer Tendenzen
Die Funktion der wenigen Zellen in diesem Stadium ist noch nicht spezifiziert und so könnte aus jeder dieser Zellen ein vollständiger Organismus entstehen.
Gegen eine PID kann hervorgebracht werden, dass die In-vitro-Fertilisation (IVF) ebenfalls mit erheblichem Stress verbunden ist. Ein ernst zu nehmendes Argument ist auch in den Selektions- und Manipulationsmöglichkeiten zu sehen, die hier weiter gehen als bei der PND (vgl. Kollek 2003, S.231)
Eine übliche Einteilung der Positionen in der philosophischen Ethik ist der Bezug auf deontologische, utilitaristische und kontraktualistische Theorien. Eine andere grundsätzliche Einteilung nach substanzialistischen oder subjektivistischen Ansätzen für die Gentechnik schlägt Kurt Bayertz vor. Kurt W. Schmidt verfolgt die drei verschiedenen Argumentationstypen der deontologischen, medizinethisch-pragmatischen und gesellschaftspolitischen Art:
Deontologische Argumente zu Auftrag, Natur und Würde des Menschen gründen auf der Maxime, wie eine Handlung moralisch zu bewerten ist, ohne speziell auf die Folgen des Handelns zu achten.
Die medizinisch-pragmatischen Argumente werden auch teleologisch begründete Argumente genannt und kreisen um Innovationsgrad, Heilauftrag, Effektivität etc. und beziehen sich auf die konkreten Folgen innerhalb der Medizin.
Regulierung, Verteilungsgerechtigkeit, gesundheitspolitische Orientierung und soziale Auswirkungen sind diejenigen Argumente zu den gesellschaftspolitischen Folgen der utilitaristisch begründeten Position (vgl. Gelhaus 2006, S.12).
Dabei kann jedes dieser Argumente je nach Ausprägung, Gewichtung und Wertung als Pro- oder Kontraargument fungieren, dies formuliert Bühl auch als „Janusköpfigkeit“.
Zu den wichtigsten rechtlichen Bestimmungen gehören das Gentechnikgesetz, das Embryonenschutzgesetz, das Arzneimittelgesetz, das Grundgesetz und weitere Bestimmungen wie die revidierte Deklaration von Helsinki oder die Richtlinien zum Gentransfer in menschliche Körperzellen.
Der Bezug auf die Prinzipien und der Blick auf die Perspektive des Paares reichen nach Kollek für eine differenzierte Urteilsbildung allein nicht aus. Sie bezieht sich auf Düwell wenn sie Embryonen als potenziell handlungsfähige menschliche Wesen mit moralischem Status ansieht. Da bei der IVF die Embryonen allerdings außerhalb des weiblichen Körpers entstehen, kann hier der Schutzanspruch nicht von der aktuell handlungsfähigen Person abgeleitet werden (vgl. Kollek 2003, S.233). Kollek plädiert für die Definition tragfähiger Kriterien, mit deren Hilfe sich legitime von nicht-legitimen Zielen unterscheiden lassen, merkt aber auch an, dass dies sehr schwierig sein wird, wenn die Entscheidung für die Zulassung erst einmal gefallen ist und sich die Kriterien der Gesundheit auch auf soziale und kosmetische Kriterien ausweiten wird. Bisweilen fehlt es noch an einem überzeugenden Gesamtkonzept, welches die Erfahrungen mit der PND und der IVF in den Blick nimmt. Geklärt werden muss vor allem die Frage, wie weit die reproduktive Selbstbestimmung reicht (vgl. Kollek, 2003, S.235f).
Nach strikt konservativen und fundamentalchristlichen Position beansprucht der Mensch von Konzeption an ein Recht auf Leben und Menschenwürde und lehnt daher Schwangerschaftsabbruch sowie PID strikt ab (vgl. Krones 2003,S.239). Im klassischen Utilitarismus ist das Recht auf Leben an den Personenbegriff nach Lockeund an bestimmte darin geknüpfte Eigenschaften gebunden. Krones kritisiert bei beiden Positionen, dass die gesellschaftlichen Konsequenzen sowie die Situation, Gefühle und Verbundenheit der betroffenen Paare ausgeblendet werden (vgl. Krones 2003, S.240). Sie spricht sich weiterhin für die autonome Entscheidungskraft und Verantwortung der Schwangeren bzw. des Paares, die durch einer Beratung gefördert werden soll und appelliert an ein Grundvertrauen in die Gesellschaft und der darin lebenden Menschen, die mit den neuen Methoden verantwortlich umgehen können (vgl. Krones 2003, S.241).
Die beteiligten Akteure im Diskurs
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Für die Stammzelldebatte und den Verbrauch von menschlichen Embryonen in der Forschung ist der moralische Status der Embryonen entscheidend. Meist werden Zuschreibungen über den Begriff der "Person" in die Debatte eingebracht. Die verschieden Konzepte implementieren normalerweise verschiedene spezifische Eigenschaften, um inklusiv oder exklusiv, deskriptiv oder normativ menschliche und nicht-menschliche Individuen als schützende Personen von nicht-zu schützenden Individuen zu trennen. Utilitaristische oder kognitivistische Definitionen setzen bestimmte Fähigkeiten, wie Denken, Schmerzempfindung, Zukunftsplanung oder Selbstachtung als konstituierende Merkmale voraus, um jemanden das Lebensrecht zu- oder abzusprechen. Im Ergebnis werden nicht die Träger der Merkmale sondern die Eigenschaften selbst geachtet.
Oduncus phänomenologisch-anthropologischerAnsatz besteht nun gerade darin, den moralischen Status als Eigenwert ohne einen weiteren Personenbegriff zu ermitteln. So soll das Wesen selbst geachtet werden, da der lebendige menschliche, sichtbare und wahrnehmbare Körper selbst der Merkmalsträger ist (vgl. Oduncu 2003, S.213f).
Somit kommt er auch zu dem Ergebnis, dass Menschenwürde, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit immer schon vordergründige Güter sind, die dem Menschen aufgrund seiner Wesensbestimmung qua Mensch zukommen. Sie können nicht verliehen werden und sind auch nicht vom Entwicklungsstand oder geistigen Leistungen abhängig (vgl. Oduncu 2003, S.219).
Düwell konstatiert zunächst worin sich Experten in der neuen Debatte um den moralischen Status von Embryonen einig sind. Es handelt sich immer um das Wesen selbst und nicht in Hinblick auf die Bedeutung für andere. Zudem dürfen an Embryonen keine Versuche gemacht werden, die dem sich aus dem Embryo entwickelnden Menschen Schädigungen ergeben. Die Schutzwürdigkeit des Embryos selbst ist allerdings arg umstritten. Hiermit ist die Frage verknüpft, welchen Wesen ein moralischer Status zukommt oder nicht und welchen Wesen Würde und Recht zugesprochen werden müssen.
1. einige ethische Theorien sprechen der Gattung Mensch den gleichen moralischen Schutzstatus zu
2. viele Ethiker fassen den Kreis jedoch enger
3. manche Tier- und Umweltethiker fassen diesen wiederum erheblich weiter. Nach Düwell muss der Würdebegriff einen systematischen Ort haben, sonst stellt sich auch nicht die Frage nach dem Würdeschutz von Embryonen (vgl. Düwell 2003, S.222).
Kontraktualistische Theorien knüpfen an Hobbes an und binden moralische Rücksichtnahme an die Idee eines (fiktiven) Vertragsabschlusses als Verhaltensregulierung, bei der gegenseitig auf Gewalt verzichtet wird. Da Embryonen nicht als eigenständige Akteure in Erscheinung treten können, ist deren Einbeziehung nicht nötig und sie müssen auch nicht um ihrer selbst geschützt werden.
Auch utilitaristische Theorien fordern keinen Embryonenschutz. Sie fragen danach, welche Wesen Schmerzen empfinden können, da Schmerzvermeidung, gerechte Verteilung des Nutzens und die Steigerung des Glücksempfindens von moralischer Bedeutung sind. Im Präferenzutilitarismus fragt man nach den Wesen, die in der Lage sind, Interessen auszubilden, da die unparteiliche Interessenberücksichtigung hier zentrale Bedeutung erlangt.
Deontologische Theorien gehen zwar explizit vom Schutz der Würde und individuellen Rechten aus, aber auch hier ist der Schutz des Embryos selbst nicht selbstverständlich. Grund für die Zuschreibung der Rechte und die Ausdehnung des Schutzbereiches sind zentrale Fragen. Einige Theoretiker beziehen sich hierbei auf die Gattungszugehörigkeit als Kriterium (vgl. Düwell 2003, S.222ff).
Moralische Überlegungen und moralisches Handeln werden überhaupt erst möglich, da wir besondere personale Eigenschaften als Personen besitzen. In Bezug auf die Mitglieder der Gattung Mensch, welche diese Eigenschaften noch nicht oder nicht mehr besitzen, gibt es Gründe eine Ausweitung des Würdeschutzes vorzunehmen:
1. Alan Gewirth schlägt 1978 das "principle of proportionality" vor. Wenn ein Wesen einem moralischen Status aufgrund einer bestimmten Eigenschaft zukommt und ein weiteres Wesen diese Eigenschaft in gewissem Grad ebenfalls aufweise, so kommt ihm der moralische Status in abgestufter Form zu. Düwell merkt hier selbst an, dass dieser Schluss noch nicht wirklich überzeugend ist.
2. Das Vorsichtsprinzip von Beyleveld (2000) besagt, dass wir uns nie ganz sicher sein können bei wem die Eigenschaften (wie Personalität und Handlungsfähigkeit) auch aktuell vorliegen, über die jene Wesen verfügen, denen wir den moralischen Status zusprechen. Dies ist beispielsweise bei komatösen Patienten von Relevanz (vgl. Düwell 2003, 226f).
Beide Argumentationslinien gehen vom aktuellen Vorliegen von Handlungsfähigkeit oder Personalität als Grund für den Zuspruch eines besonderen moralischen Status. Düwell bezieht sich daher bei Embryonen und Neugeborenen auf die Potenzialität, Identität und Kontinuität, die zwischen Embryonen und Personen bestehen. Hier wird davon ausgegangen, dass Embryonen aktuell nicht über diese Eigenschaften verfügen, aber das Potential haben, sich zu Personen zu entwickeln. Somit haben potentielle Personen nicht den gleichen Status wie Personen, aber sie haben einen moralischen Status - somit entkräftigt Düwell gleichzeitig das "Prinz-Charles-Gegenargument". Düwell sieht in der Potenzialität die einzige Möglichkeit Embryonen und Neugeborenen einen moralischen Status zuzusprechen (vgl. Düwell 2003, 227).
Nach der Bewusstseinstheorie erlangt der Mensch erst Personenrechte, wenn er Bewusstsein entwickelt. Daher stellt ein Schwangerschaftsabbruch hier eine legale Option dar und ist vom Gesetzgeber zu schützen (vgl. Bühl/Becker 2009, S.119).
Der Konzeptionalismus spricht dem spricht dem Menschen ab dem Moment Personenrechte zu, in dem die Eizelle befruchtet wurde und die beiden Erbinformationen zusammenkommen. Ihm liegen die vier SKIP-Argumente zugrunde.
1. die Spezieszugehörigkeit (S) des Embryos zur Gattung Mensch,
2. die Kontinuität (K) in der Entwicklung des Embryos,
3. die Identität (I) zwischen dem Embryo und dem späteren geborenen Menschen und
4. die Potentialität (P) des Embryos, das heißt dessen Fähigkeit sich zu einem Menschen entwickeln zu können.
Nach dieser Haltung wird ein Schwangerschaftsabbruch in keiner Phase gerechtfertigt(vgl. Bühl/Becker 2009, S.119f).
Bei der Theorie der Gradierung ändert sich der moralische Status des Embryos bzw. Feten mit der Zunahme seiner Fähigkeiten und Eigenschaften. Als moralisch relevante Prozesse sind die Befruchtung, die Nidation (Einnistung), die Entwicklung des Nervensystems, die Vollendung der Embryogenese (Abschluss der Organanlagen), die Lebensfähigkeit sowie die Geburt zu nennen. Diese Theorie ist derzeit die geltende Praxis und Rechtsordnung.
Widersprüchlich ist jedoch die aktuelle Praxis in dem Punkt, dass laut Embryonenschutzgesetz der befruchteten Eizelle volle Personenrechte eingeräumt werden, welche nach der Nidation wieder abgesprochen werden, da die Schwangere bis zur 12.Woche das Recht eines Abbruchs hat (vgl. Bühl/Becker 2009, S.121).
Quellenangaben
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Krones, Tanja: Aspekte der Präimplantationsdiagnostik. In: Bühl, Achim (Hrsg.): Auf dem Weg zur biomächtigen Gesellschaft? Chancen und Risiken der Gentechnik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 1. Auflage 2009. S.137-240.
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Multimedialinks und Webseiten
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Blueprint, Regie: Rolf Schübel, Deutschland, 2003 - Filmtipp:
http://www.imdb.com/title/tt0321473/
Blueprint - Trailer zum Film:
http://www.kino.de/kinofilm/blueprint/trailer/57842.html
Blueprint – Unterrichtsmodul auf Mediaculture:
http://www.mediaculture-online.de/Gymnasium.577+M5a11d930d00.0.html
Film und Buch „Blueprint“ von Charlotte Kerner stehen im Mittelpunkt diesees Unterrichtsmoduls für Gymnasien, das sich mit dem Thema Klonen beschäftigt. Neben der Beschriebung von drei unterschiedlichen Zugängen zur Thematik wird vielfältiges und ergänzendes Unterrichtsmaterial zum Download zur Verfügung gestellt.
Bundesärztekammer – Medizin & Ethik:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6
Bundesärztekammer – Reproduktionsmedizin/ Pränataldiagnostik:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3287
Deutscher Ethikrat:
Deutscher Ethikrat: Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vom 8. März, PDF-Version:
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf
Deutscher Ethikrat: Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vom 8. März, Pressemitteilung:
http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2011/pressemitteilung-03-2011
Gen-ethisches Netzwerk e.V. Berlin:
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/
Gen-ethisches Netzwerk und Aktion Mensch: Schulmaterialien „Lebensfragen. Kontroversen zur Bioethik“:
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/2006/lebensfragen-kontroversen-bioethik
Kostenlos bestellbare Mappe zum Thema Bioethik, bestehend aus Schüler- und Lehrerheft, sowie Folien und CD-ROM, auch Download direkt auf der Seite möglich
Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerkes gegen die Einführung der PID:
http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gen/2011/gen-pid-stellungnahme
PID – Perspektiven im Diskurs. Tschechische und deutsche Jugendliche mit Medien aktiv im Diskurs zur Präimplantationsdiagnostik. Ein Medienpädagogisches Projekt der Universität Leipzig:
http://www.uni-leipzig.de/~mepaed/professur/diskurs.html
Informieren – reflektieren – partizipieren. Medienpädagogisches Projekt der Universität Leipzig:
http://www.uni-leipzig.de/~mepaed/professur/diskurs1.html
http://www.uni-leipzig.de/~mepaed/professur/sitesource/TAM.pdf
Schlieter, Jens: Kann ein Klon ein Buddha werden? – Gentechnik aus einer anderen Perspektive:
http://blog.vsud.de/2008/10/13/kann-ein-klon-ein-buddha-werden-gentechnik-aus-einer-anderen-sicht/
Die Forschergruppe "Kulturübergreifende Bioethik" soll - gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG - die Möglichkeiten eines bioethischen Konsenses jenseits kultureller Unterschiede ausloten. Zwei der acht Teilprojekte, "Bioethische Konflikte in Japan" und "Buddhistische Bioethik", werden an der Universität seit 2003 in Bonn durchgeführt.
Gastbeitrag von: Sandra Schulze
Dieser Aufsatz ist auch auf der hervorragenden Seite Philopedia erschienen (hier).
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Seelenlachen (Dienstag, 02 Februar 2016 00:20)
http://www.sueddeutsche.de/wissen/gene-editing-grossbritannien-erlaubt-genmanipulation-an-embryos-1.2843782