„In einer Welt, die überflutet wird von belanglosen Informationen, ist Klarheit Macht.“ 

- Yuval Noah Harari

Non causa pro causa

Falsche Kausalbeziehung

Dieser Fehlschluss tritt dann auf, wenn ein Sachverhalt irrtümlicherweise als Ursache eines anderen Sachverhaltes angegeben wird. Dieser Kategorie lassen sich unter anderem die folgenden Fehlschlüsse unterordnen:

a. Fehler im Analogieschluss

Um die Plausibilität von Intelligent Design zu unterstreichen, wird in aller Regel mit Analogieschlüssen gearbeitet. Im allgemeinen haben Analogieschlüsse folgende Struktur: Aus der Beobachtung, dass ein Objekt A eine Eigenschaft P hat und dass ein anderes Objekt B ‚irgendwie’ dem Objekt A ähnelt, wird geschlossen, dass B ebenfalls die – in diesem Falle nicht direkt feststellbare – Eigenschaft P aufweist (MAHNER 2007). Das Design-Argument der Evolutionsgegner beruht zum Teil auf einem solchen Analogieschluss, wonach festgestellt wird, dass sich biologische Merkmale und die Erzeugnisse menschlicher Ingenieurskunst z. B. hinsichtlich Funktionalität, Komplexität oder „Genialität“ ungemein ähneln. Im Hinblick auf die Planmäßigkeit von Artefakten wird daher auf eine ebenso planmäßige Konstruktion von Biosystemen (einen Schöpfungsakt) geschlossen:

 

Wenn schon vergleichsweise einfache synorganisierte technische Systeme bekanntermaßen nur durch Designer entstehen, dann gilt dies erst recht für die viel komplizierteren Lebensstrukturen. So gesehen erscheint es fast pa-radox, dass bei den Lebewesen überhaupt der Ansatz verfolgt wird, ihre Ent-stehung unter Ausschluss von Design erklären zu wollen (JUNKER 2004, 4).

 

Nun sind Analogieschlüsse allerdings nur dann zulässig, wenn der analoge Sach-verhalt in den für den Vergleich relevanten Eigenschaften tatsächlich mit dem zu erklärenden Sachverhalt übereinstimmt. Dies ist bei den hier miteinander verglichenen Objekten jedoch keinesfalls zutreffend. Die Bausteine von Artefakten wie Computern, Uhren, Automobilen und dergleichen können weder abiotisch entstehen, noch besitzen sie elementare autokatalytische Eigenschaften, die es ihnen ermöglichen könnten, sich zu evolutionsfähigen Systemen zu organisieren. Insbesondere kommen die emergenten Eigenschaften lebendiger Systeme, wie die Fähigkeit zur Fortpflanzung, Mutabilität und natürliche Selektion Werkzeugen, Maschinen und Sprachen eben nicht zu, wodurch jede Analogie, die sich auf die-se Eigenschaften zu beziehen hat, entwertet wird (MAHNER 1986, 75). Die Fähigkeit zur Vermehrung und Mutabilität sind nun einmal elementare Voraussetzungen für den Evolutionsprozess!

 

Um diesen Einwand zu entkräften, nützt es dem Evolutionsgegner zunächst einmal nichts, darauf hinzuweisen, dass eine zur Selbstreproduktion befähigte Maschine erst recht als planerischer Geniestreich angesehen würde. Man könnte ja allenfalls eine Maschine mit der Fähigkeit ausstatten, eine neue Maschine zu konstruieren, nicht aber, einen natürlichen Wachstumsprozess (eine Keimesentwicklung) zu durchlaufen. Genau hier liegt das Problem, die Sprache zeigt es auf: „Kunstdinge, Artefakte, werden von einem anderen gemacht; Naturdinge, Lebewesen wachsen dagegen, sie entwickeln ihre Form aus sich selbst“ (KUMMER 2009, 163). Gäbe es eine „Biologie der Maschinen“, ginge die Entwicklung von Maschinen durch Wachstum und ohne erkennbaren planerischen Eingriff vonstatten, dann wäre das Design-Argument natürlich auch in der Technik wertlos. Auch die Feststellung, dass sich Biosysteme und Artefakte hinsichtlich anderer Eigenschaften wie Funktionalität und „irreduzibler Komplexität“ ähneln, ist wenig hilfreich. Sie enthielte nur dann ein Argument, wenn der Evolutionsgegner nachweisen könnte, dass Funktionalität und eine in irgendeiner Weise spezifizierte Komplexität tatsächlich die relevanten Schlüsselindikatoren bei der Identifikation von Artefakten sind. Aber inwieweit ist dies der Fall?

 

Wir hatten es in Kap. II bereits besprochen: All jene Beispiele, die Evolutionsgegner aus der Technik anführen, sind trivial. Es handelt sich um menschliches oder menschenähnliches Design, von dem wir bereits aus Erfahrung wissen, dass es auf Planung beruht. Eine Gesundheitsbehörde, die es z. B. mit einer Milzbrand-Epidemie zu tun bekäme, wird, so lesen wir bei RAMMERSTORFER (2006, 112), hinter diesem Ereignis mit einiger Wahrscheinlichkeit einen intelligent geplanten terroristischen Anschlag vermuten. Aber basiert diese Erkenntnis nun in irgendeiner Weise auf der Suche nach „Designsignalen“ im Sinne von M. BEHE oder W. DEMBSKI? Keineswegs. Sie gründet vielmehr in dem Wissen, dass Milzbrand-Erreger in den Laboratorien der Militärs bereits gezielt zu diesem Zweck proliferiert wurden. Dort, wo dieses Wissen fehlt – z. B. beim Vogelgrippe-Virus –, käme niemand auf die Idee, einen Planungsakt hinter einer Epidemie zu vermuten. Wir sehen: Spezifizierte oder irreduzible Komplexität ist, wie es scheint, gar nicht die relevante Analogie, die den Schluss auf Design rechtfertigt, sondern Erfahrungswissen. Dieses für den Schluss auf eine Planung erforderliche Wissen ist in der Biologie nirgendwo vorhanden – Lebewesen sind weit mehr der Natur (einem sich selbst organisierenden System) als einem Artefakt analog:

 

Eine Holzfigur ist kein leibhaftiger Mensch, ein Artefakt kein Lebewesen! Wenn du dennoch den Analogieschluss ziehst, übergehst du diesen Unter-schied und stülpst dem Naturding ein Artefakt-Gewand über. In dieser Ver-kleidung taugt es natürlich für den Schluss, aber eben nur dem Schein nach, und damit ist nichts gewonnen. Du erklärst das Naturding zum herge-stellten Gegenstand und holst dann, welch Wunder, den Hersteller, sprich intelligenten Designer, aus der Natur hervor wie der Zauberer das Kanin-chen aus dem Zylinder. Das beweist aber gar nichts, weil du nur hervor-holst, was du vorher schon hineingesteckt hast (KUMMER 2009, 163).

b. Die klassischen Evolutionsbelege – eine petitio principii? 

Die Tatsache der transspezifischen Evolution wird durch eine ungeheure Fülle an Daten belegt. Beispielsweise gibt es zahlreiche Fossilien, die vor dem Hintergrund einer begründeten Evolutionslinie genau so gebaut sind, wie es das evolutionäre Modell erwarten lässt. Das Auftreten bestimmter „Primitivstadien“ in der Keimesentwicklung deutet ebenfalls auf die stammesgeschichtliche Verbundenheit der Arten hin; es handelt sich dabei um „Reste“ ursprünglicher Entwicklungsprogramme, die historisch geworden und in der Ontogenese daher noch ablesbar sind. Die verblüffenden Koinzidenzen zwischen Stammbäumen und dem Fossilienbefund sind ein weiteres gewichtiges Indiz zugunsten der Evolutionstheorie; sie sind anders als durch gemeinsame Abstammung nicht sinnvoll erklärbar. Unser Wissen über die ontogenetische „Plastizität“ und die Mechanismen genetischer Variation vervollständigt dieses Bild.

 

All diese (und noch viel mehr) Befunde lassen an der Evolution keine begründeten Zweifel mehr zu. Da sie sich in jedem Evolutionslehrbuch nachlesen lassen, sollen sie hier nicht weiter thematisiert werden. Worum es uns hier geht, ist die Art und Weise, wie Evolutionsgegner auf die Vorführung solcher Belege reagieren:

 

Ist es vernünftig zu sagen, es müsse eine Evolution gegeben haben, weil sich die Lebensformen fein säuberlich nach ihrer Ähnlichkeit aufreihen las-sen? Fragt man nach den Beweisen, wird einem wiederum die Ähnlichkeit vor Augen geführt (oft in beeindruckenden Skelettreihen in Museen oder Sachbüchern). Nur wenigen fällt der Zirkelschluss auf: die Hypothese stützt sich auf eine Beobachtung und dieselbe Beobachtung soll die Hypothese be-weisen. In jedem Gerichtsverfahren würde der eine solche Beweisführung in der Luft zerrissen (ISAU 2008; Fehler im Original).

 

Es geht also im Kern um die keineswegs originelle Behauptung, der Evolutionsbiologe begründe die abgestufte Ähnlichkeit der Arten mit Evolution und die Evolution wiederum mit der abgestuften Ähnlichkeit der Arten. Eine solche Argumentation, wonach die zu beweisende Folgerung stillschweigend bereits in den Prämissen voraussetzt wird, bezeichnet man als fatalen Zirkelschluss (circulus vitio-sus) oder als petitio principii.

 

Nun liegt im Falle der Begründung der Evolutionstheorie ein solcher Zirkel-schluss aber gar nicht vor. Das Missverständnis der Evolutionstheorie durch ihre Gegner beruht vielmehr auf einer Verwechslung von Erkenntnis- und Erklärungsgrund (MAHNER 1986, 72ff). Wenn z. B. gefragt wird, warum das Wetter schlecht wird und es wird geantwortet: „weil das Barometer fällt“, dann handelt es sich beim Fallen des Barometers bzw. des Luftdrucks um eine spezifische Symptom-konstellation (Erkenntnisgrund), anhand der wir auf eine Wetterverschlechterung schließen. Die Wetterverschlechterung ist dagegen der Erklärungsgrund für das Fallen des Barometers. Durch Verwechslung der beiden Kategorien lässt sich jede empirisch überprüfbare These in eine scheinbar zirkelschlüssige Form gießen.

 

Beispiel:

Warum wird das Wetter schlecht? Weil das Barometer fällt. Warum fällt das Barometer? Weil das Wetter schlecht wird.

 

Diese Form der Aussage ist nicht zirkelschlüssig, weil eben auf die erste Frage unter Nennung des Erkenntnisgrunds und auf die zweite unter Nennung des Erklärungsgrunds geantwortet wird. Analog verhält es sich mit der Evolutionstheorie: Die abgestufte Ähnlichkeit der Arten ist der Erkenntnisgrund, die Symptomkonstellation, die auf eine Evolution schließen lässt, weil sich die Konstellation aus der Evolutionstheorie schlussfolgern lässt. Demnach ist Evolution der Erklärungsgrund.

c. Die Verwechslung ultimater und proximater Ursachen 

Wie oben betont zählt das Auftreten ontogenetischer „Entwicklungsprogramme“, die in Auszügen archaische Organisationsmuster rekapitulieren, oder Missbildungen, die in struktur- und lageähnlicher Weise schon bei entsprechenden Ahnenformen in Erscheinung getreten sind (so genannte Atavismen), zu den wichtigsten Belegen der DARWINschen Abstammungstheorie. Wie alles, was eine Geschichte durchlaufen hat, so können auch Lebewesen auf „historische Reste“ hin untersucht werden, die sich häufig noch aufgrund ihrer Form, Lage und Primär-funktion erschließen lassen. Die Evolutionsgegner (z. B. JUNKER/SCHERER 2006, Kap. V) halten dagegen, solche Phänomene könnten aus den ontogenetischen Ursachen vollständig erklärt werden, ohne dass dazu eine Reaktivierung evolutionär erworbener Muster als Ursache angenommen werden müsse. Letztlich zeigten „Versuche, die [...] Ontogenese bzw. einzelne embryonale sowie fetale Organanlagen oder nachgeburtliche Reaktionen unter Rückgriff auf die Abstammungslehre besser zu verstehen, [...] keinen Erfolg“ (JUNKER/SCHERER 2006, 211).

 

Diese Argumentation zeugt jedoch von einer Verwechslung zweier Ursachenebenen, die bei der Erklärung strikt auseinander gehalten werden müssen. Es ist unbestritten richtig, dass sich die Bildung bestimmter Muster aus funktionellen und ontogenetischen Prinzipien ableiten lässt: Das „ontogenetische Pro-gramm“ steuert unmittelbar die Embryonalentwicklung der Lebewesen (proximate Ursache). Die Frage aber, weshalb das ontogenetische Programm gerade so und nicht anders beschaffen ist, lässt sich nicht durch entwicklungsbiologische oder funktionelle Betrachtungen, sondern nur vor dem Hintergrund seiner Ge-schichte (ultimate Ursache) beantworten.

 

Betrachten wir beispielsweise die Zahnanlagen, die in der Embryonalent-wicklung der Wale kurzzeitig auftauchen und wieder verschwinden: Wenn gefragt wird, weshalb diese Strukturen entstehen, lässt sich argumentieren, dass sie zur Formbildung des Kiefers benötigt werden und daher funktionell notwendig sind (proximate Ursache). Daraus erklärt sich aber nicht, weshalb bei den Walen aus-gerechnet Zahnanlagen bei der Ausformung des Kiefers eine Rolle spielen (ob-wohl sie doch nur wieder verschwinden und sich nicht zu Kauwerkzeugen entwi-ckeln), warum nicht andere, weniger umständliche Wege zur Formbildung des Kiefers angelegt sind. Die Evolutionsgegner geraten denn auch in erhebliche Ar-gumentationsprobleme, was die Interpretation derartiger Befunde anbelangt. Die Merkmalskonstellationen ergibt eben nur dann einen Sinn, wenn man davon aus-geht, dass die landlebenden Vorfahren der Wale einst über Zähne verfügten, de-ren Anlagen zu einem späteren Zeitpunkt der phylogenetischen Entwicklung ihre „prospektive Bedeutung“ (Primärfunktion) abhanden kam. Wird dagegen die his-torische Entwicklung geleugnet, bleibt die Existenz der Zahnanlagen unverständ-lich.
(
Ein besonders schönes Beispiel diskutiert HEMMINGER (1988, 23ff). Es handelt sich um den für Affenbabys charakteristischen Klammerreflex, mit dem sich die Neugeborenen im Fell der Mutter festhalten. Dieser Reflex, bei dem nacheinander alle Finger in die charakteristische Greifposition einlaufen, findet sich in exakt derselben Ausprägung auch bei menschlichen Neugeborenen, obwohl er dort keine Primärfunktion mehr hat. Leugnet man die gemeinsame Stammesgeschichte von Mensch und Affe, bleibt auch diese Tatsache unerklärbar.)

 

Die bequeme Allzweck-Antwort, der Schöpfer habe mit seinem Handeln eben bestimmten ontogenetischen Erfordernissen Rechnung getragen, erklärt also nichts, sondern verlagert die Erklärung lediglich einen Schritt nach hinten. Auf die Frage, warum der Schöpfer ontogenetischen Zwängen in einer Weise unterworfen sein soll, dass er diesen Entwicklungswegen auf dieselbe Art folgt (folgen muss?), wie man es vom Evolutionsprozess her erwartet, hat der Kreationist keine Antwort.

Gastbeitrag von: Martin Neukamm (Buch)

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