„In einer Welt, die überflutet wird von belanglosen Informationen, ist Klarheit Macht.“ 

- Yuval Noah Harari

Pädophilie und Killerspiele

In Hohe Luft 2/2014 habe ich ein bemerkenswertes Denkstück gefunden. Auf Seite 19 wird in dem Artikel „Ein Fall für Sweetie“ von einem Second life-Angebot berichtet:

Sie ist zehn Jahre alt und kommt von den Philippinen. Ihr Name ist Sweetie. Vor der Webcam zieht sie sich gegen Geld aus – für erwachsene Männer. Allein auf den Philippinen müssen sich mehrere Zehntausend Kinder online prostituieren. Aber Sweetie ist anders: Sie ist nicht real. Sweetie ist ein dreidimensionales Computermodell,… In nur zehn Wochen suchten mehr als 20 000 Männer Kontakt zu dem virtuellen Mädchen, insgesamt 1000 von ihnen konnten identifiziert werden. Das Dossier liegt nun bei Interpol.

Das Programm wurde von Terre des Hommes geschrieben und diente als sogenannter Honeypot, etwas, das man sonst vor allem zum Anlocken neuer Computerviren durch Antivirenprogrammhersteller kennt. Vermutlich unterstellt Terre des Hommes allen, die das betreffende Angebot aufsuchen, dass sie auch anderen, realen Kinderpornografieangeboten folgen. Im Artikel interessiert nicht die Frage, ob sich hier nicht Terre des Hommes selbst strafbar macht, denn ein findiger Anwalt könnte der Organisation ja vorwerfen, dass sie eine Nachfrage erst dadurch herstellt, indem sie ein Angebot macht, und, bei Strafbarkeit von Kinderpornografie, zu selbiger anstiftet bzw. verleitet. Nein, es wird ein Vergleich zu Killerspielen hergestellt:

Erstaunlich inkonsequent sind die meisten Gegner von virtueller Kinderpornografie allerdings, wenn man ihre Argumentation auf die Debatte über sogenannte Killerspiele anwendet, also Computerspiele, in denen Gewalt vorkommt. Im Spiel »BioShock« etwa können die Spieler kleine Mädchen töten und erhalten dafür eine Substanz, die sie stärker werden lässt. Steht hier nicht gleichermaßen die Würde von Kindern auf dem Spiel? In beiden Fällen, sowohl bei virtueller Kinderpornografie als auch bei Ego-Shootern, kommen keine realen Menschen zu Schaden – verbietet man das eine jedoch auf Grundlage eines moralischen Urteils, müsste man konsequenterweise auch das andere verbieten.

Offensichtlich ist die Autorin des Artikels in „Hohe Luft“, Christina Geyer, durch einen Artikel in der FAZ auf den Fall aufmerksam gemacht worden, sie berichtet darüber:

»Es spielt keine Rolle, ob es ein fiktives Geschehen ist oder ein reales Geschehen. Es muss auf jeden Fall objektiv der Tatbestand eines Kindesmissbrauches erfüllt sein. Dieses Angebot ist ein kinderpornografisches Angebot nach § 184b Absatz l«, erklärte Oberstaatsanwalt Peter Vogt im Zusammenhang mit der »Second Life«-Causa.

Virtuelle Kinderpornografie damit zu rechtfertigen, dass keine realen Menschen zu Schaden kommen, greift der deutschen Rechtsprechung offensichtlich zu kurz – sie sieht die Würde von Kindern gefährdet. Sexualforscher Klaus Michael Beier erklärte gegenüber der »FAZ«, dass die Hemmschwelle für sexuellen Kindesmissbrauch zudem über einen regelmäßigen Konsum von kinderpornografischem Material schrittweise herabgesenkt werden kann. In »Second Life« könne man den sexuellen Übergriff auf Kinder darüber hinaus regelrecht einüben.

In dem Artikel wird erwähnt, dass die Rechtssprechung in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ist. Anders als in Deutschland ist in den USA und in Japan virtueller Kindesmissbrauch nicht verboten. Es ist in der Tat eine interessante Frage, wieso virtueller sexueller Missbrauch von Kindern nach deutschem Recht strafbar ist, virtuelles Erschießen von Erwachsenen und Kindern hingegen nicht. Wieso ist man der Meinung, virtueller sexueller Missbrauch würde realen sexuellen Missbrauch einüben, virtuelles Erschießen aber reales Erschießen nicht?

Warum man das hierzulande so sieht, führt allesamt zu äußerst unangenehmen Vermutungen. Kann es sein, dass die Lobby für die eine Partei (die der Waffenbesitzer) stärker ist als die der anderen (die der Pädophilen)? Oder: Kann es sein, dass es mehr Menschen gibt, die virtuell gern andere Menschen erschießen, als solche, die sich (virtuell) an Kindern vergehen, und sich deshalb Politiker stärker gegen Pädophile als gegen Waffennarren und Killerspieler engagieren?

Gastbeitrag von: Dr. Ralf Poschmann

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