Rettungsgeschwister sind Kinder, die durch In-vitro-Fertilisation künstlich gezeugt und deren Erbmaterial mittels Präimplantationsdiagnostik von ihren Eltern gezielt auserwählt werden kann. Damit können Rettungsgeschwister als Zellspender für anderweitig unheilbar kranke ältere Geschwister fungieren (z.B. durch eine Knochenmarkspende), erfordern aber auch die gezielte Auswahl von „gesunden“ befruchteten Eizellen, wodurch andere, „kranke“ befruchtete Eizellen nicht ausgewählt werden und somit nie eine Chance auf ein weiteres Leben haben. Sind Rettungsgeschwister deshalb moralisch zu befürworten, da sich durch sie anderweitig unheilbar kranke Menschen heilen lassen, oder handelt es sich hierbei bereits um eine Vorform abzulehnender Eugenik, da Embryonen mit krankem Erbgut bewusst ausselektiert werden?
Kritiker der Präimplantationsdiagnostik befürchten, dass diese Technik die allgemeine gesellschaftliche Anerkennung von kranken und behinderten Menschen verringern könnte. Das Aufkommen von Menschen mit unerwünschten Genen scheint durch die PID vermeidbar zu werden, in Folge droht die PID den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen, der implizit wesentlich auch darauf beruht, ihre genetische Konstitution außer Acht zu lassen, zu untergraben und so in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft Getesteter und Ungetesteter zu führen. Bioliberale Ethiker betonen dahingegen, das Verfahren wie die PID freiwillig bleiben, aber bestünde für Eltern nicht ein impliziter Zwang, ihre Kinder gezielt nach denen von der Gesellschaft geschätzten und der Wirtschaft nachgefragten Eigenschaften auszuwählen, um sie so nicht mit einem – gegenüber den getesteten Kindern – apriorischen Wettbewerbsnachteil in sozialen und ökonomischen Belangen zur Welt zu bringen?
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