Der Philosoph George E. Moore hat im Schlusskapitel seines Buches "Ethics" ein interessantes Argument für den Kompatibilismus entwickelt.
Filobotfil (CC BY-SA 3.0)
Der Kompatibilismus behauptet, dass Determinismus und Willensfreiheit einander nicht ausschließen. Diese These scheint bereits analytisch falsch zu sein: Wenn eine Person determiniert ist, dann ist es naturgesetzlich unmöglich, dass sie anders handeln konnte, als sie gehandelt hat. Wenn eine Person hingegen willensfrei ist, dann muss sie Alternativität besitzen, also anders handeln können.
So betrachtet, scheinen Determinismus und Willensfreiheit inkompatibel zu sein. George E. Moore weist aber auf einen interessanten Umstand hin: Einige Handlungen, die ich nicht vollführt habe, hätte ich vollführen können, andere hingegen nicht. Ich hätte vor fünf Minuten nicht davonfliegen können, aber ich hätte aufhören können, diesen Text hier zu schreiben.
In einem gewissen Sinne hätte ich auch aufhören können, diesen Text hier zu schreiben, selbst wenn determiniert war, dass ich es niemals machen werde. Denn ich besitze die prinzipielle Fähigkeit mit dem Schreiben aufzuhören, wenn ich mich dazu entscheide. Andersherum hätte ich nicht davonfliegen können, selbst wenn nicht determiniert ist, ob ich mich dafür entscheide. Denn ich besitze eben nicht die Fähigkeit zu fliegen, auch wenn ich das machen möchte.
Es ist also in einem gewissen Sinne möglich, eine Handlung vollführen zu können, selbst wenn es naturgesetzlich unmöglich ist, dass ich diese Handlung vollführen kann. Das modale Hilfsverb "können" hat neben der naturgesetzlichen folglich noch eine weitere Bedeutung. Beide Bedeutungen finden sich im Satz: "Es kann sein, dass Hunde fliegen können" wieder. Beim ersten Vorkommnis beschreibt "können" eine naturgesetzliche Form von Können, es ist naturgesetzlich nicht ausgeschlossen, dass es Hunde mit Flügel gibt. Beim zweiten Mal beschreibt "können" die Fähigkeit zu fliegen.
Wenn wir im Alltag davon reden, dass jemand etwas kann, meinen wir "können" im Sinne einer Fähigkeit. Wenn ich sage "Ich hätte mit dem Schreiben aufhören können", meine ich nicht, dass es naturgesetzlich möglich gewesen wäre. Ich habe da alles andere als Naturgesetze im Kopf. Was ich meine ist: "Ich hätte mit dem Schreiben aufhören können, wenn ich mich dazu entschieden hätte."
Dementsprechend analysiert Moore "können" so:
(KA) Eine Person kann X tun (hat die Fähigkeit, X zu tun), wenn sie X tut, falls sie sich entscheidet, X zu tun.
Moore bringt dazu folgendes Beispiel: "Ich hätte heute Morgen zwei Kilometer in zwanzig Minuten laufen können." Nach der konditionalen Analyse von Können kann dieser Satz gedeutet werden als: "Ich hätte es getan (hätte es tun können), wenn ich mich dazu entschieden hätte." Offenbar ist diese Analyse von Können vereinbar mit dem Determinismus. Denn auch wenn es determiniert war, dass ich heute Morgen nicht zwei Kilometer laufen gegangen bin, kann es immer noch wahr sein, dass ich es gemacht hätte, wenn ich mich dazu entschieden hätte. Mit anderen Worten: Selbst wenn es mir aufgrund des Determinismus naturgesetzlich unmöglich ist, dass ich zum selben Zeitpunkt oder unter identischen Bedingungen X tue, kann es durchaus sein, dass ich zu diesem Zeitpunkt die Fähigkeit habe, X zu tun, vorausgesetzt, dass ich mich unter anderen Umständen für X entschieden hätte.
Die Pointe dieser Überlegung wird noch deutlicher, wenn man sich Folgendes klar macht: Wer bestreitet, dass etwas oder jemand die Fähigkeit hat, X zu tun, wenn determiniert ist, dass er nicht X tun wird, der muss auch behaupten, dass in einer determinierten Welt kein Wesen eine Fähigkeit hat, die er nicht ausübt. In einer determinierten Welt wäre es daher falsch zu sagen, dass ein Auto, das zu Ausstellungszwecken in einem Autohaus steht, fahren kann. Oder dass eine sportliche Person, die nie einen Purzelbaum schlägt, die Fähigkeit hat, dies zu tun. Offenbar hat eine Person aber auch dann die Fähigkeit, einen Purzelbaum zu schlagen, wenn sie es nie tun wird, es aber tun könnte, wenn sie sich dazu entschieden würde, es zu tun.
"In welchem Sinn des Wortes 'können' ist es ganz gewiß, daß wir oft etwas
hätten tun können, das wir nicht getan haben? In welchem Sinn hätte ich z. B. heute morgen zwei Kilometer in zwanzig Minuten gehen können, obwohl ich dies nicht getan habe? Es drängt sich die
Vermutung auf, daß ich letztlich nichts anderes damit meine, als daß ich gekonnt hätte, wenn ich mich entsprechend entschieden hätte; oder vielleicht sollten wir (um eine
mögliche Komplikation zu vermeiden) besser sagen, 'daß ich sie gegangen sein würde, wenn ich mich dazu entschieden hätte'. Mit anderen Worten: Es ist zu vermuten, daß wir die
Wendung 'Ich konnte' einfach und ausschließlich als Kurzfassung für die Aussage 'Ich würde, wenn ich mich entschieden hätte' gebrauchen."
- George Edward Moore: Ethik, S. 127
George E. Moore behauptet resümierend also zwei Dinge:
(1)"Können" kann nicht nur "naturgesetzlich möglich", sondern auch "fähig sein, X zu tun, falls man sich für X entscheidet" bedeuten.
(2)Eine Person muss nur Andershandeln-können im Sinne von "fähig sein, X zu tun, falls man sich für X entscheidet", um willensfrei zu sein.
Aus (1) und (2) folgt:
(3)Willensfreiheit und Determinismus sind vereinbar, der Kompatibilismus ist wahr. Denn man kann auch "fähig sein, X zu tun, falls man sich für X entscheidet", wenn der Weltverlauf determiniert ist.
Dieser Schluss ist formal zwingend. Es wurden aber zahlreiche Argumente gegen seine Prämissen hervorgebracht.
Zum einen wurde von John Langshaw Austin kritisiert, dass Fähigkeiten nicht wie in Moores Analyse stets an einen Bedingungssatz geknüpft sein müssen. Ich kann beispielweise aus einem Reflex einen anfliegenden Ball abwehren, ohne dass ich mich dafür entscheiden muss. Ein viel mächtigerer Einwand Austins ist aber folgender: Dass man die Fähigkeit hat, X zu tun, bedeutet keineswegs, dass es immer gelingt, X zu tun, wenn man X tun will. Es kann zum Beispiel wahr sein, dass ein Kraftsportler die Fähigkeit hat, 300 Kilogramm auf der Hantelbank zu stemmen, auch wenn ihm dies auf einem bestimmten Wettkampf nicht gelingt, obwohl er es will. Es ist also falsch, dass ich eine Fähigkeit nur dann habe, wenn es mir bei gegebenem Willen auch gelingt, sie auszuüben. Letzteren Zusammenhang scheint (KA) aber zu implizieren. Jedoch lässt sich die Analyse natürlich auch ganz einfach umformulieren, sodass sie Austins Einwand umgeht:
(KA2) Eine Person kann X tun (hat die Fähigkeit, X zu tun), wenn es ihr in hinreichend vielen Fällen gelingt X zu tun, falls sie sich entscheidet, X zu tun.
Die Attraktivität der mooreschen Analyse scheint darin zu bestehen, dass am Andershandelnkönnen festgehalten wird, ohne dass man sich darauf festlegt, ob der Handelnde zuvor auch anders hätte entscheiden können. Diese augenscheinliche Stärke entpuppt sich bei genauerem Hinsehen jedoch als ihre größte Schwäche: (KA1) zeigt offenbar nur, dass eine Person so handeln kann, wie sie will, dass sie also Handlungsfreiheit hat. Über die Willensfreiheit bezüglich Entscheidungen und somit auch über das eigentlich relevante Vereinbarkeitsproblem sagt sie überhaupt nichts aus!
Dieses Problem hat auch schon Moore gesehen, denn er schreibt:
"Zweifellos werden jedoch viele sagen, dies genüge nicht, um uns zu der Aussage zu berechtigen, daß wir einen freien Willen haben. [...] Sie werden nämlich sagen: Angenommen, wir würden oft anders gehandelt haben, wenn wir uns anders entschieden hätten, so trifft es doch nicht zu, daß wir einen freien Willen haben, es sei denn, es trifft in diesen Fällen auch oft zu, daß wir uns anders hätten entscheiden können. Das Problem des freien Willens stellt sich somit als die Frage, ob wir uns jemals für etwas hätten entscheiden können, für das wir uns nicht entschieden haben, oder jemals für etwas entscheiden können, für das wir uns de facto nicht entscheiden." - George E. Moore: Grundprobleme der Ethik, S. 130
Moore versucht diesen Einwand zu umgehen, indem er die konditionale Analyse einfach ein zweites Mal anwendet:
"Wenn wir sagen, wir hätten etwas tun können, das wir nicht getan haben, und damit oft bloß meinen, wir würden es getan haben, wenn wir uns dazu entschieden hätten, dann meinen wir vielleicht mit der Aussage, daß wir uns dazu hätten entscheiden können, lediglich, daß wir uns so entschieden haben würden, wenn wir uns entschieden hätten, diese Entscheidung zu treffen."
- George M. Moore: Grundprobleme der Ethik, S. 130f.
Moore definiert "Willensfreiheit" also analog zur "Handlungsfreiheit". Wenn Handlungsfreiheit in der Fähigkeit besteht, tun zu können, was man tun will, so besteht Willensfreiheit in der Fähigkeit, wollen zu können, was man wollen will. Damit macht er einen entscheidenden Schritt über den klassischen Kompatibilismus von Hobbes und Hume hinaus, die Willensfreiheit schlicht mit Handlungsfreiheit gleichsetzen. Moores konditionale Analyse des Könnens lässt sich also auch ganz einfach auf Willensfreiheit anwenden:
(KA3) Eine Person kann X tun (hat die Fähigkeit, X zu tun), wenn sie X tun würde, wenn sie sich entscheiden würde, X zu tun, und wenn sie zusätzlich die Fähigkeit besitzt, sich zu entscheiden, X zu tun.
Auch diese Analyse ist mit dem Determinismus vereinbar. Wenn beispielsweise jemand an Aelurophobie leidet, könnte er eine Katze anfassen, wenn er sich dazu entscheiden würde, dies zu tun. Seine Phobie lässt diese Entscheidung aber nicht zu. Er kann im Sinne von (KA1) eine Katze anfassen, aber nicht im Sinne von (KA3). Er ist ist handlungsfrei, aber nicht willensfrei.
Nach (KA3) ist also jemand willensfrei, wenn er sich dafür entscheiden kann, wofür er sich entscheiden will. Ein Aelurophobiker ist nicht willensfrei, weil er sich nicht dafür entscheiden kann, eine Katze anzufassen, auch wenn er es sich dafür entscheiden will. Ich bin hingegen willensfrei, einen Apfel zu essen, weil ich mich für einen gesunden Lebensstil entscheiden möchte und entsprechend dieses höherstufigen Wunsches handeln kann. Aber reicht das schon aus? Muss ich mich nicht auch für die Entscheidung, mich für einen gesunden Lebensstil entscheiden zu wollen, frei entscheiden können, um wirklich willensfrei zu sein?
Dieser Regresseinwand spielt in der Debatte um die hierachische Theorie der Willensfreiheit eine zentrale Rolle. Er wurde als erstes von C. D. Broad entdeckt und veranlasste ihn zu der Schlussfolgerung, dass jede konditionale Analyse von "können" zum Scheitern verurteilt ist. Aber stimmt das? Die Grundidee der Konditionalalyse besagt, dass der Sinn von "können", in dem ich jetzt aufstehen und in den Garten gehen, aber nicht zwei Meter hoch springen kann, mit dem Determinismus vereinbar ist. Diese Grundidee bleibt vom Regresseinwand unberührt. Denn ich kann aufstehen und in den Garten gehen, wenn ich mich dazu entscheide, auch wenn ich mich nicht dafür entscheiden kann, diese Entscheidung zu treffen.
Es ist sicher eine Aufgabe für sich, herauszuarbeiten, welche Folgen sich aus Moores Analyse für unsere rechtliche und moralische Praxis der Schuldzuweisung ergeben. Könnte ich in einer vollständig-determinierten Welt beispielsweise noch meiner Freundin Schuldzuweisungen machen, wenn sie mir fremdgegangen ist? Einerseits hätte sie ja anders handeln können, wenn sie sich anders entschieden hätte (kontrafaktisches Konditional). Andererseits hätte sie sich nicht anders entscheiden und deshalb auch nicht anders handeln können.
Georg E. Moore über den naturalistischen Fehlschluss
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