Das Substitutionsprinzip besagt:
(S) Wenn man in einem Satz S einen
Ausdruck a durch einen bezugsgleichen
Ausdruck b ersetzt, kann
sich der Wahrheitswert von
S nicht ändern.
Denn es gilt: a und b sind bezugsgleich, gdw. wenn a und b identisch sind.
Das Substitutionsprinzip liefert somit den folgenden Test für Bezugsgleichheit:
(TS) Wenn man in einem Satz S den Ausdruck a durch den Ausdruck b
ersetzt und dabei ein Satz entsteht, der zumindest einen anderen Wahrheitswert haben kann als S, dann sind a und b nicht bezugsgleich.
Daraus folgt: Wenn S[a] einen anderen Wahrheitswert haben kann als S[b], dann sind a und b nicht bezugsgleich und damit nicht identisch.
Problem: Das Substitutionsprinzip gilt zwar im Allgemeinen, aber nicht immer.
Denn: "Benjamin Franklin" und "der Erfinder der Zwei-Stärken-Brille" beziehen sich auf dieselbe Person. Trotzdem kann S[a] wahr sein und S[b] falsch:
S[a] Franz glaubt, dass Benjamin Franklin den Blitzableiter erfunden hat.
S[b] Franz glaubt, dass der Erfinder der Zwei-Stärken-Brille den Blitzableiter
erfunden hat.
Der Grund: Das Verb "glauben" erzeugt hier einen intensionalen Kontext.
Generell gilt:
Wenn in einem Satz S ein Vorkommnis des Ausdrucks a jederzeit salva veritate durch ein Vorkommnis eines bezugsgleichen Ausdrucks ersetzt werden kann, dann erzeugt S für dieses Vorkommnis von a einen extensionalen Kontext.
Wenn eine wahrheitserhaltende Ersetzung des Vorkommnis a in S nur dann garantiert ist, wenn man a durch einen sinngleichen Ausdruck ersetzt, dann erzeugt S für dieses Vorkommnis von a einen intensionalen Kontext.
(S) und (TS) gelten also nur in extensionalen Kontexten.
Wer diesen Umstand missachtet und aus der Tatsache, dass ein Ausdruck a in einem intensionalen Kontext nicht salva veritate durch einen bezugsgleichen Ausdruck b ersetzt werden kann, schließt, dass a und b nicht denselben Bezug haben, der begeht daher einen intensionalen Fehlschluss.
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