Die A Priori-A Posteriori-Distinktion ist fundamental in der Erkenntnistheorie.
Es sei S ein Subjekt und p eine beliebige Proposition, dann gilt gemeinhin:
S weiß a posteriori, dass p, gdw. S´ Wissen um p abhängig von Erfahrung ist.
"A posteriori" ist also einfach nur die Negation von "A priori". Die gegenwärtige Debatte dreht sich dementsprechend vorrangig um die Analyse des "A Priori".
Dabei ist die genaue Explikation des apriorischen Wissens umstritten:[1][2]
(A1) S weiß a priori, dass p ↔ ???
Die meisten Autoren teilen jedoch den folgenden ersten Minimalkonsens:
1. S weiß a priori, dass p ↔ S´ Wissen um p auf a priorischen Rechtfertigungen bzw. Gründen für p beruht.
Das verschiebt den Fokus auf die Analyse der apriorischen Rechtfertigung:
(A2) S ist a priori gerechtfertigt zu glauben, dass p ↔ ???
Albert Casullo unterscheidet für (A2) zwei Analysestrategien:[3]
Strategie 1: Analyse mit semantischen oder metaphysischen Begriffen.
Strategie 2: Analyse mit epistemischen Begriffen.
Strategie 1 wird gegenwärtig von niemandem verfolgt. Der Grund ist, dass "A Priori" ein epistemischer Begriff ist und dieser nicht durch semantische (z.B. "analytisch") oder metaphysische (z.B. "notwendig") Begriffe analyisierbar ist.[4]
Strategie 2 wurde u.a. prominent von Tyler Burge und Albert Casullo verfolgt. Diese beiden Autoren werden uns im Folgenden besonders beschäftigen.
Ein zweiter Minimalkonsens unter den meisten Autoren besteht hierin:
2. S ist a priori gerechtfertigt zu glauben, dass p ↔ S´ Rechtfertigungen für p unabhängig von der Erfahrung sind.
Eine zufriedenstellende Analyse des A Priori muss nun diese Fragen klären:
a. Was bedeutet hier "... Erfahrung"?
b. Was bedeutet hier "unabhängig von ..."?
a. Was bedeutet hier "... Erfahrung"?
Im engeren Sinne bedeutet Erfahrung "Sinneserfahrung". Eine solche engere Lesart von Erfahrung bzw. Apriorischer Rechtfertigung verfolgt Tyler Burge:
„A justification (or entitlement) is a priori if its justificational force is in no way constituted or enhanced by reference to or reliance on the specifics of some range of sense experience or perceptual beliefs.“
- Tyler Burge: Content Preservation (1993), S. 458
Tyler Burges Analyse der Apriorischen Rechtfertigung lautet somit:
TB. S ist a priori gerechtfertigt zu glauben, dass p ↔ S´ Rechtfertigungen für p unabhängig von der Sinneserfahrung oder von den Wahrnehmungsüberzeugungen sind.
Problem: Burges Analyse schließt nur negativ zwei Quellen aus, nämlich Sinneserfahrungen und Wahrnehmungsüberzeugungen. Also könnten Überzeugungen auch aufgrund von Erinnerung, Introspektion, Propriozeption, oder Zeugnis a priori gerechtfertigt sein, was zumindest unplausibel erscheint.
Beispiel: TB lässt zu, dass ich a priori gerechtfertigt sein kann, zu glauben, dass:
Zeugnis: es Tau-Neutrinos gibt, weil es mein Physiklehrer bezeugt hat.
Erinnerung: ich morgens gefrühstückt habe, weil ich mich daran erinnere.
Propriozeption: ich einen Kopfstand mache, weil ich es propriozeptiv fühle.
Introspektion: ich jetzt gerade müde bin, weil ich es introspektiv fühle.
Angesichts dieser Beispiele sollten wir Burges Analyse vielleicht so
modifizieren:
TB*. S ist a priori gerechtfertigt zu glauben, dass p ↔ S´ Rechtfertigungen für p unabhängig von Sinneserfahrung, Erinnerung, Propriozeption und Introspektion sind.
Aber was wäre, wenn posthumane Wesen oder Aliens über weitere Erfahrungs-quellen wie Echolokalisierung (Fledermäuse) oder Elektrolokalisierung verfügen?
Dann könnten diese nach TB* in ihrer Überzeugung "Ich befinde mich hier und dort" a priori gerechtfertigt sein, was wiederum sehr unplausibel erscheint.
Das tieferliegende Problem hinter Burges Analyse scheint zu sein, dass sie apriorische Rechtfertigung rein negativ charakterisiert.[5] Für alle Erfahrungsquellen, die eine solche Analyse ausschließt, lassen sich aber weitere Erfahrungsquellen finden, die nicht ausgeschlossen werden, aber werden sollten.
Aus diesem Grund unterbreitet Albert Casullo eine positive Analyse:
AB. S ist a priori gerechtfertigt zu glauben, dass p ↔ S´ Rechtfertigungen für p sind für S aufgrund einer nicht-erfahrungsmäßigen Quelle Q gerechtfertigt.[6]
Was dabei eine "nicht-erfahrungsmäßige Quelle" ist, sollen wir empirisch herausfinden. Dann werden wir apriorische Rechtfertigung tiefer verstehen.
Casullo geht davon aus, dass "Erfahrung" eine natürliche Art wie "Aluminium" ist, die sich mit den Methoden der Naturwissenschaften erforschen lässt.
Er verfängt sich damit aber in einem Zirkel: Eine Untersuchung U soll empirisch rechtfertigen, dass R eine nicht-erfahrungsmäßige Quelle ist, gleichzeitig soll U aber auch erst herausfinden, was eine empirische Rechtfertigung ausmacht.
Fazit: Es gibt immer noch keine zufriedenstellende Explikation von "Erfahrung".
b. Was bedeutet hier "unabhängig von ..."?
Im engeren Sinne bedeutet "unabhängig von ....", dass eine Rechtfertigung völlig, das heißt auch indirekt erfahrungsunabhängig sein soll. Wenn wir aber keine Intuition oder Einsichten haben können, ohne jemals Erfahrungen gemacht zu haben, können wir in diesem Sinne niemals apriori gerechtfertigt sein.
Im weiteren Sinne bedeutet "unabhängig von ...", dass die Quelle der Rechtfertigung nicht direkt oder selbst auf Erfahrung beruhen soll.
Aber was für Quellen sollen das sein, die es uns erlauben, in einer Überzeugung gerechtfertigt zu sein oder etwas zu wissen, ganz ohne etwas erfahren zu haben?
Die Theorien über die Quellen des A Priori lassen sich unterscheiden in:[7]
a. rationalistische Theorien:
rationale Intuitionen sind die Quelle apriorischer Rechtfertigung.
b. analytische Theorien: Analyzität erklärt apriorische Rechtfertigung.
c. begriffliche Theorien: semantische Werte von Begriffen sind die Quelle apriorischer Rechtfertigung.
d. autonome Theorien: A Priorische Rechtfertigung ist unabhängig von externen Gründen.
Die rationalistischen Theorien sagen aus, dass die Quellen apriorischer Rechtfertigung "rationale Intuitionen" bzw. "rationale Einsichten" sind.[8]
Rationale Theorien sind die wahrscheinlich am häufigsten vertretenen Theorien. Es gibt aber stark verschiedene Ansichten darüber, was eine rationale Intuition ist und wie sie Überzeugungen a priori rechtfertigt.
Laurence BonJour[9] ist der Meinung, dass rationale Intuition ein unmittelbares "Sehen" oder "Erfassen" ist, in dem eine Überzeugung notwendig wahr zu sein scheint. Sie sind nicht-referentiell, sie beruhen nicht auf einer Schlussfolgerungen, sondern lassen Überzeugungen schlichtweg wahr erscheinen.
Kurt Gödel war bspw. der Auffassung, dass uns eine rationale "mathematische Intuition" a priori in mathematischen Überzeugungen rechtfertigen kann. BonJour verteidigte diese Auffassung mit seiner rationalistischen Theorie des Apriori.[10]
Die analytischen Theorien sagen aus, dass eine Überzeugung p deswegen apriori gerechtfertigt ist, weil "p" analytisch wahr ist.
Paul Boghossian[11][12] vertritt eine solche analytische Theorie und verwendet dafür eine raffiniertere, fregesche Konzeption von Analyzität:
(F) Eine Aussage der Form "Alle Fs sind Gs" ist analytisch wahr, gdw. sie sich in eine logische Wahrheit der Form "Alle Fs sind Fs" überführen lässt, indem man in "Alle Fs sind Gs" ein Synonym für den Ausdrück G einsetzt.
Nach Boghossian ist ein Subjekt S in der Überzeugung p also a priori gerechtfertigt, wenn S zeigen kann, dass "p" eine logische Wahrheit ist.
Beispiel: Peter kann also in der Überzeugung "Alle Junggesellen sind unverheiratete Männer" a priori gerechtfertigt sein, indem er für "unverheiratete Männer" den synonymen Ausdruck "Junggesellen" einsetzt und den ursprünglichen Ausdruck somit in die logische Wahrheit "Alle Junggesellen sind Junggesellen" überführt. Denn dann hat Peter gezeigt, dass seine Überzeugung eine logische Wahrheit ist und ist in dieser erfahrungsunabhängig gerechtfertigt.
Die begrifflichen Theorien sagen aus, dass die Quellen apriorischer Rechtfertigung die semantischen Werte von Begriffen sind.
Christopher Peacocke[13] vertritt eine begriffliche Theorie: Wenn ein Subjekt über einen Begriff verfügt, können seine Überzeugungen über Fälle, in denen der Begriff involviert ist, a priori gerechtfertigt sein. Er unterscheidet dabei zwischen:
1. die Besitzbedingungen für einen Begriff,
2. die semantischen Werte für einen Begriff und
3. die Art und Weise, wie eine Person sich eine Überzeugung bildet oder eine bestimmte Regel anwendet.
Beispiel: Wenn Peter in diesem Sinne über die logischen Begriffe der "Konjunktion" und "Disjunktion" verfügt und wenn zusätzlich gilt: A ∧ B, dann ist Peter dadurch a priori in der Überzeugung gerechtfertigt, dass ebenso gilt: A ∨ B.
Die autonomen Theorien sagen aus, dass Überzeugungen unabhängig von jeglichen positiven Gründen a priori gerechtfertigt sind.
Eine solche Theorie wird von Hartry Field[14][15] vertreten, der zunächst die folgende Unterscheidung trifft:[16]
(i) Eine Proposition ist schwach apriori, gdw. P unabhängig von empirischer Evidenz geglaubt werden kann.
(ii) Eine Proposition ist empirisch nicht anfechtbar, gdw. es keine empirischen Gründe gegen P gibt.
Im Lichte dieser Unterscheidung schlägt Field als Definition vor: Eine Proposition P ist a priori, gdw. P (i) schwach a priori und (ii) empirisch nicht anfechtbar ist.
Beispiel: Peter kann also in der Überzeugung U "A ↔ ¬¬A" a priori gerechtfertigt sein, weil (i) U unabhängig von empirischer Evidenz geglaubt werden kann und weil (ii) U empirisch nicht anfechtbar ist. (ii) bedeutet: Selbst wenn morgen die empirische Welt ganz anders beschaffen wäre oder ein Experte behauptet, dass "¬(A ↔ ¬¬A)", würde das nicht dazu führen, dass "¬(A ↔ ¬¬A)".
Peters Überzeugung ist empirisch nicht anfechtbar und kann auch unabhängig von empirischer Evidenz geglaubt werden. Und deshalb kann Peter, laut Field, auch ohne jegliche Gründe für U in U a priori gerechtfertigt sein. Field bezeichnet den Status von solchen Überzeugungen auch als "standardmäßig rational".
[1] Albert Casullo: A Priori Justification (2003)
[2] Martin Grajner: Intuition und apriorische Rechtfertigung (2011).
[3] Albert Casullo: A Priori Justification (2003)
[4] Denn die Analyse von "p ist analytisch wahr ↔ ..." oder "p ist notwendig wahr ↔ ..." impliziert nichts darüber, wie p gerechtfertigt ist.
[5] Albert Casullo: A Priori Justification (2003)
[6] ebd.
[7] Martin Grajner: Apriorisches Wissen (2019)
[8] Martin Grajner: Intuition und apriorische Rechtfertigung (2011)
[9] Laurence BonJour: In Defense of Pure Reason (1998)
[10] ebd.
[11] Paul Boghossian: Analyticity
Reconsidered (1996)
[12] Paul Boghossian: Analyticity: A Defense (2003)
[13] Christopher Peacocke: Explaining the A Priori (2000)
[14] Hartry Field: The A Prioriticity of Logic (1996)
[15] Hartry Field: Apriority as an Evaluative Notion (2000)
[16] ebd.
Saul Kripke: Name und Notwendigkeit
Synthetisches Urteil A Priori
Stand: 2019
Stellar (Dienstag, 20 Februar 2024 01:47)
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Edward Krause (Mittwoch, 15 Februar 2023 10:15)
A priori is according to Kant not at all a degree of justification of a sentence or a degree of truth or even an argument for justification. It is simply a preposition which tells us where the concepts are taken from which we combine in a judgement. In the context of logical empiricism and analytic philosophy this is completely misunderstood. Also an analytical judgement does not necessarily replace synonyms. It analyses and names the elements of a concept (not of a word). This is also completely misunderstood in analytic philosophy and logical empiricism. Just analyse the concepts that any learning process requires, then you will find relation, quality, and number. Any empirical research on learning and behaviour confirms this. Learning requires the combination of cases and determining their relation. So you have relation and number. It also requires the distinction of relevant and irrelevant cases by their qualities.
Philoclopedia (Samstag, 21 September 2019 01:52)
https://www.youtube.com/watch?v=yYgxkMU1JZA